Rechtsprechung
OLG Celle, 02.06.1995 - 4 W 55/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 745 Abs. 1 BGB; § 741 BGB; § 1353 BGB; § 1361 Abs. 4 S. 1 BGB
Nutzungsentschädigung eines Ehegatten für die Zeit des Getrenntlebens und der Zukunft; Nebenkosten und Nutzungskosten bei allein genutztem geringerem Miteigentumsanteil; Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Teilhabe an einer Gemeinschaft nach Bruchteilen; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzungsentschädigung eines Ehegatten für die Zeit des Getrenntlebens und der Zukunft; Nebenkosten und Nutzungskosten bei allein genutztem geringerem Miteigentumsanteil; Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Teilhabe an einer Gemeinschaft nach Bruchteilen; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 03.11.1994 - 9 O 318/94
- OLG Celle, 02.06.1995 - 4 W 55/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1221 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Auszug aus OLG Celle, 02.06.1995 - 4 W 55/95
Das Scheitern der Ehe, das durch die Trennung und die Einreichung eines Scheidungsantrages indiziert wird, führt zu einer Änderung auch solcher Rechtsverhältnisse, die vorher durch die Besonderheiten der ehelichen Lebensgemeinschaft bestimmt waren (BGHZ 87, 265 = FamRZ 1983, 795 = NJW 1983, 1845). - BGH, 04.05.1987 - II ZR 211/86
Ordnungsgemäße Verwaltung durch Verfügung über Eigentumsrechte
Auszug aus OLG Celle, 02.06.1995 - 4 W 55/95
Eine solche liegt nur dann vor, wenn durch die von dem Anragsteller vorgenommene Maßnahme die Zweckbestimmung des Grundtücks oder dessen Gestalt in einschneidender Weise geändert woren wäre (BGH NJW 1987, 3177 [BGH 04.05.1987 - II ZR 211/86] ; BGH NJW 1983, 932). - BGH, 20.12.1982 - II ZR 13/82
Nießbrauch an Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück; Umgestaltung einer …
Auszug aus OLG Celle, 02.06.1995 - 4 W 55/95
Eine solche liegt nur dann vor, wenn durch die von dem Anragsteller vorgenommene Maßnahme die Zweckbestimmung des Grundtücks oder dessen Gestalt in einschneidender Weise geändert woren wäre (BGH NJW 1987, 3177 [BGH 04.05.1987 - II ZR 211/86] ; BGH NJW 1983, 932). - OLG Celle, 11.08.1989 - 4 U 64/88
Auszug aus OLG Celle, 02.06.1995 - 4 W 55/95
Vorsorglich wird der Antragsteller darauf hingewiesen, daß Ausgleichsansprüche erstmals in dem der endgültigen Trennung folgenden Monat geltend gemacht werden können (Senat NJW-RR 1990, 265).
- OLG Brandenburg, 21.06.2001 - 9 U 17/00
Zur Nutzungsentschädigung auf der Grundlage des § 745 Abs. 2 BGB bei Trennung der …
Zwar indiziert die Stellung des Scheidungsantrages das Scheitern der Ehe und damit die Endgültigkeit der Trennung (BGH FamRZ 1986, 436, 437; OLG Celle OLG Report 1995, 214, 215).